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Bauhaus Erde & Bündnis gegen Einführung des Paragrafen § 246e BauGB
Date
2/2/2024
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Was finden wir an § 246e BauGB so bedenklich?
Im September 2023 wurde im Rahmen des Baugipfels die Einführung eines neuen Paragrafen für das deutsche Baugesetzbuch (BauGB) angekündigt – § 246e oder der sogenannte „Bau-Turbo.“ Dies hätte enorme Konsequenzen. Die Formulierungshilfe des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sieht vor, dass in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt von den Vorgaben des BauGB weitreichend abgewichen werden kann. Das bedeutet: Neue Projekte mit mehr als sechs Wohneinheiten könnten ohne die durch das BauGB versicherten demokratischen Prozesse, Mietobergrenzen und Vorschriften für Klimaschutz und Flächennutzung durchgeführt werden.
Gemeinsam mit vielen verbündeten Organisationen fordert Bauhaus Erde, die Einführung des § 246e BauGB zu bremsen. Bauen soll nicht nur der Wohnungsnot entgegenwirken, sondern auch faire Mieten, Nachhaltigkeit und soziale Teilhabe berücksichtigen!
§ 246e BauGB fehlt fachliche Rechtfertigung, schränkt demokratische Beteiligungsprozesse und Planungskultur ein
Die Einführung des neuen Paragrafen wird viele grundlegende Probleme nicht lösen: gestiegene Baukosten, Fachkräftemangel, Zinsentwicklung, unterbrochene Lieferketten und die Spekulation mit Baugrundstücken und Baugenehmigungen. Zudem würde eine Abweichung von den vorgeschriebenen gesellschaftlichen Beteiligungsprozessen – wie im § 246e vorgesehen – zu einer Entdemokratisierung der Planungskultur führen.
§ 246e BauGB trägt nicht zur Bezahlbarkeit und sozial gerechten Bewältigung der Wohnungskrise bei, sondern ist vielmehr ein „Bodenspekulations-Turbo“
Der neue Vorschlag garantiert nicht die Bezahlbarkeit neu gebauter Wohnungen. Im Gegenteil: Er eröffnet die Möglichkeit, Mietpreisbremsen zu umgehen und Umbauten, Erweiterungen und Ergänzungen durchzuführen, die zu Verdrängung und Mietpreissteigerungen führen können.
§ 246e BauGB fördert dauerhafte siedlungsstrukturelle Fehlentwicklungen und setzt klima- und flächenschutzpolitische Fehlanreize
Deutschland hat sich im Rahmen der Leipzig Charta 2020 verpflichtet, die Flächeninanspruchnahme bis 2050 auf Netto-Null zu reduzieren. Die Einführung des § 246e BauGB würde dazu beitragen, dass dieses Ziel sowie die damit verbundenen Ziele von Naturschutz, Verhinderung von Spekulation um Agrarland und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Bausektor unerreichbar werden.
Ja, Deutschland befindet sich inmitten einer Wohnungskrise. Aber die Lösungen müssen tiefgreifend, nachhaltig und gerecht sein: Wohnraum auf bereits ausgewiesenem Bauland schaffen, nachverdichten und im Bestand bauen. Ein breites Bündnis von Organisationen und Hochschullehrenden hat diesen Appell initiiert und unterzeichnet. Der Appell wurde am 31.01.2024 veröffentlicht.
Hier den ganzen Appell herunterladen und teilen! Verbändeappell §246e BauGB.
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